Firma:
Gerüsthandel24 Jörg Grimmer
Inhaber:
Jörg Grimmer
Postanschrift: Jörg Grimmer
Lennéstraße 43 A
14469 Potsdam
Kommunikation:
Telefon:
+49 (0) 163 - 1801015
Fax:
+49 (0) 3212 1274406
E-Mail:
info @ geruesthandel24.de
Steuerliche Informationen
UST-ID:
DE 251301386
Steuernummer: 046/225/01452
Inhaberinformation
Gerüsthandel24, Jörg Grimmer ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben nur Informationen, die uns helfen, den Service für Sie zu verbessern. Die Informationen
werden nicht - ohne Ihr Einverständnis - veräußert oder auf eine andere Weise, die nicht durch diese Erklärung ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, außer, wenn wir dies in gutem Glauben aus
gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von Gerüsthandel24, Jörg Grimmer zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals oder
der Öffentlichkeit gefährdet ist.
Alle Informationen auf dieser Website Copyright 2004 von Gerüsthandel24, Jörg Grimmer
Haftungsausschluss
Laut Urteil vom 12.05.1998 durch das Landgericht Hamburg wurde entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Durch
ausdrückliche Distanzierung kann dies verhindert werden (lt. LG)D
Für alle Links gilt:
Keine der Seiten, die zu unseren Internetseiten linken, wurden durch uns überprüft. Wir sind, für Inhalte fremder Seiten Dritter, die zu unseren Internetseiten linken oder zu denen wir einen Link
eingerichtet haben, nicht verantwortlich, dazu zählen auch Seiten, die Informationen unserer Seiten kopiert bzw. übernommen haben. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich auch von diesen Seiten und
sind in keiner Weise verantwortlich.
Zusätzlich bedeutet ein Link (Hyperlink) oder andere Verbindung von einer unserer Internetseiten zu einer fremden Internetseite nicht, dass wir den Inhalt dieser Seite billigen oder akzeptieren,
noch, dass wir irgendeine Verantwortlichkeit für den Inhalt oder die Benutzung dieser Seite tragen. Es ist des Anwenders Verantwortung sicherzustellen, dass jeder gewählte Inhalt frei von Viren oder
ähnlichem ist.
Die Informationen auf unseren Seiten werden ohne Gewähr zusammengestellt - wir bemühen uns, sie auf dem neusten Stand zu halten, dennoch kann es sein, dass Informationen veraltet, unvollständig oder
falsch sind. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für mittelbare oder unmittelbar verursachte Schäden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn die Geltung nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden ist. Spätestens mit der Entgegennahme unserer
Leistungen und Leistung gelten diese AGBs als angenommen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden ausdrücklich keine Geltung. Gegenbestätigungen unserer Kunde unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir
ausdrücklich.
Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, sowie andere Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von einem Vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten
Grimmer schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt werden oder durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen
Preise sind – soweit nichts anderes angegeben – EURO Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Versand- und Transportkosten, sowie Frachtversicherung bei
Paketversand ab Lager. Der Kaufpreis voraus zu überweisen oder ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Offensichtliche Rechen - bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag
beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertrag beruht.
Verzugszinsen werden mit 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz
nachweisen oder der Kunde eine Belastung mit einem geringen Zinssatz nachweist. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in
Verzug befindet.
Gerät der Kunde in Verzug, ist die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer berechtigt nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. dem Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware
wegzunehmen. Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen,
dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Wahl Zug – um - Zug –
Zahlung, entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt
werden.
4. Lieferzeiten
Lieferfristen und – Termine sind nur verbindlich, wenn sie durch die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene
Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren die Firma
Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten der Firma Gerüsthandel24,
Jörg-Carsten Grimmer oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung
verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Der Verkäufer selbst hat das Recht auch ohne diese Anforderung nach angemessener Wartefrist vom Vertrag zurück zu treten.
Erklärt sich der Verkäufer auf die Anforderung nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seines eigenen Verschuldens und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden
seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Im Falle einer Lieferverzögerung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf
Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
Bei allen Sonderposten erfolgt Lieferung stets nur, solange der Vorrat reicht, ist der Vorrat erschöpft, gilt die Leistung von der Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer als unmöglich und
entbindet die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Kunden baldmöglichst über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und Gegenleistungen
baldmöglichst erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5. Gefahrenübergang und Abnahme
Die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer verkauft grundsätzlich nur an Selbstabholer. Jegliche Leistungen, die über die Bereitstellung zur Abholung hinausgehen sind reine Gefälligkeit.
Hierauf besteht weder ein Anspruch noch übernimmt die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer irgendeine Haftung.
Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert ( Ausnahme Paketversand ) auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über mit der Mitteilung der Abholbereitschaft , spätestens mit
Bereitstellung der Ware.
Der Abschluss einer Speditionstransportversicherung obliegt grundsätzlich dem Kunden.
Die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer schließt für den Kunden (Ausnahme Selbstabholer) – ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht – eine Transportversicherung ab. Die Kosten trägt der
Kunde (Ziffer 3)
Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.
Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offenbaren technischen Mängeln behaftet ist. Verweigert der Kunde die Abnahmen der bestellten Ware, so kann die Firma
Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit der Erklärung, dass die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer nach Ablauf der Frist die
Vertragserfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande
ist.
Verlangen wir Schadensersatz gemäß vorherigem Absatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren
Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller – auch künftiger – Forderungen des Verkäufers nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von
anderer Ware zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldenforderung des Verkäufers. Dies gilt insbesondre für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für
öffentliche rechtliche Sondervermögen und Kaufleute, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe
unsere Forderung an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er beides, stellt
dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird
Eigentum des Verkäufers.
Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit
der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947 , 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer mit Eigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls
als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der
Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. bei Verarbeitung vor Veräußerung in
Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des
Verkäufers. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem
Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B.
Versicherung – unerl. Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent etc.) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungs halber im
vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat
der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt, unbeschadet unserer
sonstigen Ansprüche die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch
freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahmen und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns, für den
Fall , dass der Kunde seinen Verpflichtung nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines nicht Kaufmannes. In diesem Falle
finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung.
Mit Zahlungseinstellung und / oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum
Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
7. Gewährleistung /Transportschäden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, illox, DPD, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand
wird nicht mehr anerkannt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Dies gilt auch hinsichtlich der
Vollständigkeit der Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in
Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, beträgt sie ein Jahr.
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist eine
Gewährleistung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das arglistige Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit eine Garantie gegeben
wurde
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von den Regelungen des Absatzes 3 und 4 unberührt.
Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen
unberührt. Gleiches gilt für die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB zum Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten.
Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift gilt: Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall hat der
Kunde die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer zur Mitteilung aufzufordern, ob eine Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen wird. Die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer teilt dies dem
Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde ist nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wenn er nach dieser Mitteilung der Firma Gerüsthandel24,
Jörg-Carsten Grimmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist oder die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verweigert.
Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Originalverpackung mit den Original-Versandaufklebern und das defekte Gerät selbst vorgelegt werden.
8. Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche ( nachfolgend Schadensersatzansprüche ) gegen uns, sowie gegenüber unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgrund ,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung , insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Geräte, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz
beruhen.
9. Servicebedingungen
Zur Prüfung ihrer Ansprüche ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, erhalten Sie die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurück. Bei fehlenden
Hersteller- und oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche des Kunden.
Fehlerbeschreibung :
Bei Geräten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung ( „defekt“ oder „zur Reparatur“ ist nicht ausreichend ) bei uns eintreffen hat die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer das Recht der Wahl
zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste.
Unberechtigte Beanstandungen:
Im Falle unberechtigter Beanstandungen ( Kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler ) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt oder
eine Gutschrift abzgl. der entstandenen Unkosten erstellt.
Transportkosten:
Die Kosten für den Transport und Versicherung von berechtigt beanstandeter Ware andie Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer trägt der Absender. Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme aus
organisatorischen Gründen verweigert.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Berlin. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Datenschutz
Die Firma Gerüsthandel24, Jörg-Carsten Grimmer ist berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
12. Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
|
|